Kranken­trans­porte

Einfacher Krankentransport

Sie sind gehunfähig erkrankt und auf Grund Ihres körperlichen oder geistigen Zustandes nicht in der Lage, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen (auch nicht mit einer Begleitperson). Ihr Transport kann nicht mit einem PKW oder Taxi durchgeführt werden.

Sie benötigen auf dem Weg vom und zum Rettungswagen Unter­stützung durch eine/n Sanitäter*in, wobei diese/r gleichzeitig die/der Fahrer*in sein kann. Während der Fahrt ist die Möglichkeit einer sanitätsdienstlichen Versorgung gegeben.

Qualifizierter Krankentransport

Sie sind gehunfähig erkrankt.
Sie sind während des Transportes auf eine sanitätsdienstliche Betreuung angewiesen.

Serientransporte

Als Serienbehandlungen gelten mehr als vier von der behandelnden Ärztin oder vom behandelnden Arzt in einer „Anweisung für Transport­kosten“ angeordnete Transporte innerhalb von drei Monaten zur gleichen Behandlungsstelle. Eine ärztliche Entscheidung der Kranken­kasse über eine Bewilligung ist ab der ersten Fahrt erforderlich.