Mutter-Kind-Pass-Unter­suchung

Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder. Er beinhaltet die im Mutter-Kind-Pass-Programm vorgesehenen ärztlichen Untersuchungen während der Schwangerschaft und bis zum 5. Lebensjahr des Kindes. Alle vorgeschriebenen Untersuchungen sind wichtig für Mutter und Kind.

Die Untersuchungen sind nur bei Inanspruchnahme von Vertragsärztinnen / Vertragsärzten der Krankenversicherungsträger kostenlos. Nicht krankenversicherte Frauen müssen sich vor Inanspruchnahme einer Untersuchung von der Gebietskrankenkasse, die für den Wohnort zuständig ist, einen Anspruchsbeleg ausstellen lassen. Mit diesem Beleg können dann bei einer Vertragsärztin / einem Vertragsarzt des Krankenversicherungsträgers die jeweiligen vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen kostenlos durchgeführt werden.

Während der Schwangerschaft sind fünf Untersuchungen vorgesehen (bei Gynäkolog*innen), nach der Geburt bis zum 5. Lebensjahr zehn Untersuchungen des Kindes.